Fördermöglichkeit über Junge Innovatoren (JI)
Programmbeschreibung
Das Förderprogramm Junge Innovatoren hilft jungen wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei, sich zur Herstellung und zum Vertrieb von innovativen Produkten oder Verfahren selbständig zu machen. Förderwürdig sind nur Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte und Verfahren geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.
Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Technologie- bzw. Know-how-Transfer von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere zukunftsträchtige Felder wie Optoelektronik, Biotechnologie, Medizintechnik, Solartechnik, Automatisierungstechnik und Mechatronik stehen im Förderfokus.
Bitte beachten Sie: Vor Antragsstellung muss ein Erstgespräch bei der IRM-Gründerberatung erfolgen.
Vorlauf:
Wer wird gefördert?
Gegenstand der Förderung Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg erfolgende gezielte Vorbereitung darauf. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und ein begleitendes Coaching durch praxiserfahrene Personen. Darüber hinaus können sie die Infrastruktur der Hochschule nutzen.Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung des Fördergegenstands und der Voraussetzungen der Junge Innovatoren finden Sie unter: http://www.junge-innovatoren.de/foerderbedingungen.html und http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html und http://www.junge-innovatoren.de/foerderung.html |
Antrag:
Die Antragsstellung erfolgt über die Gründerberatung des KIT-Innovationsmanagements.
Antragsverfahren:
Die Informationsquelle, die Unterlagen und eine ausführliche Beschreibung zur Antragstellung der Junge Innovatoren Förderung finden Sie unter: http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html |
Bewilligung:
Bewilligungsprozess: Nach Anhörung einer Gruppe aus Gutachtern und Gutachterinnen entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Anträge. Dem Auswahlgremium gehören unter dem Vorsitz des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zwei Vertreter/innen der Universitäten, je ein/e Vertreter/in des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, der Landeskreditbank, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sowie ein Vertreter der Steinbeis-Stiftung und auf Vorschlag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vier Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft an, davon eine Vertreterin/ein Vertreter einer Wagniskapitalgesellschaft. Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung des Junge Innovatoren Förderprogramms finden Sie unter: http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html |
Laufzeit:
Förderzeitraum:
Beitrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts für die Dauer von längstens zwei (in besonderen Fällen drei) Jahren. Ablauf:
Die Informationsquelle und eine ausführliche Beschreibung zur Laufzeit und zum Ablauf der Junge Innovatoren Förderung finden Sie unter: |
Abschluss:
http://www.junge-innovatoren.de/infomaterial.html |